Als Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen wir Sie mit unserer Fachkunde in allen Fragen des Arbeitsschutzes. Dabei beraten wir Arbeitgeber und Beschäftigte in gleichem Maße und erfüllen unsere Aufgaben nach §6 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und DGUV-Vorschrift 2.

Wir überprüfen im Rahmen von Betriebsbegehungen

 

• Die Gestaltung von Flucht- und Rettungswege
• Die Ausrüstung ihrer Betriebsstätte mit Brandschutz-/Feuerlöscheinrichtungen
• Erste-Hilfe-Ausstattung und -Ausbildung
• Sicherheitstechnische Ausstattung von Maschinen und Anlagen
• Lagerung von Gefahrstoffen
• Gestaltung von Produktions- und Büroarbeitsplätzen (Arbeitsplatzergonomie)
• Bildschirmarbeitsplätze nach der Bildschirmarbeitsplatzverordnung (BildscharbV)


 

 

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von

• Gefährdungsbeurteilungen nach §5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG)
• Betriebsanweisungen
• Gefahrstoffkataster nach GefStoffV
• Betriebsanweisungen nach GefStoffV



Wir führen durch

• Arbeitsausschusssitzungen
• Unfallanalysen, Unfallstatistiken
• Jährliche Schulung Ihrer Beschäftigten